08.11.2026

Bild: KI-generierte Symbolillustration.
Am 16. September 2026 richtete Saskia Verheyen-Šmahel ein Schreiben an Landrat Christoph Gerwers. Darin regt sie gemäß § 21 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen an, die Bestellung eines hauptamtlichen Antikorruptionsbeauftragten beziehungsweise Antikorruptionskoordinators im zuständigen Gremium des Kreistages zu beraten und darüber zu beschließen.
Korruption kann überall dort entstehen, wo Menschen ihre Position ausnutzen, um sich oder anderen unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Dies betrifft beispielsweise Genehmigungsverfahren, Personalentscheidungen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge.
In ihrer Begründung verweist Verheyen-Šmahel auf das Lagebild Korruption 2024 des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen. Dieses verdeutlicht insbesondere die Problematik einer hohen Dunkelziffer bei Korruptionsdelikten.
Der Kreis Kleve hat bereits einzelne Maßnahmen zur Korruptionsprävention beschlossen. Ob diese ausreichend sind, lässt sich nach Auffassung der Antragstellerin jedoch nicht abschließend beurteilen.
Die persönliche Anregung von Saskia Verheyen-Šmahel umfasst vier Punkte:
Mit ihrer Initiative möchte Saskia Verheyen-Šmahel erreichen, dass Korruptionsprävention im Kreis Kleve künftig stärker gebündelt und dauerhaft durch eine verantwortliche Person betreut wird.
Dabei geht es nicht um einen konkreten Korruptionsverdacht, sondern um die grundsätzliche Verbesserung vorbeugender Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
Die Anregung soll zugleich ein deutliches Signal nach innen und außen setzen, dass Korruption auf allen Ebenen ernst genommen und konsequent entgegengetreten wird.
Saskia Verheyen-Šmahel hat den Kreis Kleve um eine schriftliche Rückmeldung zum weiteren Verfahren gebeten.
Das vollständige Schreiben vom 16. September 2026 steht nachfolgend als PDF zur Verfügung.
Mit der öffentlichen Beschlussvorlage 296/WP25 vom 16. Oktober 2026 hat die Kreisverwaltung Kleve auf die Anregung von Saskia Verheyen-Šmahel reagiert.
Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits eine Mitarbeiterin als Ansprechperson für Korruptionsprävention benannt wurde. Darüber hinaus besteht seit dem 1. September 2025 eine neue, verbindliche Dienstanweisung zur Korruptionsprävention. Auch die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten umfasst entsprechende Maßnahmen.
Nach Auffassung der Kreisverwaltung fällt die Bestellung eines Antikorruptionsbeauftragten in die Zuständigkeit des Landrates. Über die Einladung externer Sachverständiger könne der zuständige Fachausschuss selbst entscheiden.
Die Verwaltung schlägt dem Kreisausschuss daher vor, die Anregung zurückzuweisen. Die Beratung ist für den 12. November 2026 vorgesehen.
Die Stellungnahme zeigt, dass der Kreis Kleve bereits Maßnahmen zur Korruptionsprävention umgesetzt hat. Allerdings bleibt die Frage offen, ob die bestehenden Strukturen den Vorschlag einer hauptamtlichen, unabhängig angesiedelten Stelle mit regelmäßiger Berichterstattung an den Kreistag gleichwertig erfüllen.
Die persönliche Initiative von Saskia Verheyen-Šmahel hat damit zumindest eine öffentliche Darstellung der vorhandenen Präventionsmaßnahmen und Zuständigkeiten angestoßen.
Ob der Kreisausschuss der Empfehlung der Verwaltung folgt, bleibt abzuwarten.